Schriftenreihe der DBJV - Band 28Martonio Staat und Justiz in Brasilien Zur historischen Entwicklung der Justizfunktion
in Brasilien: PETER LANG 1999 ISBN 3-631-33855-4 Das vorliegende Werk von Martonio Mont' Alverne Barreto Lima aus Sobral (Ceará) ist das Resultat fünfjähriger Studien am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt. Es verfolgt ein äußerst ehrgeiziges Projekt: die Untersuchung des Verhältnisses von Justiz und Staat in der Geschichte Brasiliens. Gefragt wird nach der Entwicklung der Justizfunktion im gesamten Zeitraum der politischen Geschichte Brasiliens seit den kolonialen Anfängen bis zur Gegenwart. Damit ist die - noch weitgehend ungeschriebene - Geschichte der brasilianischen Justiz in ihrem Wechselwirkungsverhältnis mit der Geschichte des brasilianischen Staats thematisiert. Die Untersuchung geht dem Thema in der Weise nach, daß die Justizentwicklung mit den großen Epochen der brasilianischen Verfassungsgeschichte (Kolonial- und Kaiserzeit, Alte und Neue Republik) korreliert wird und das Hauptaugenmerk auf die jeweils politisch einflußreichsten und maßgebenden Richterschaften gerichtet wird. So ist, auf der Grundlage eines reichhaltig präsentierten rechtstatsächlichen und normativen Materials, das geschichtliche Bild der brasilianischen Justiz entstanden als einer Justiz, die eng mit der gesamten Staatswerdung Brasiliens verwoben ist. Die obersten Justizorgane Brasiliens, so lautet das allgemeine Ergebnis Mont' Alvernes, haben zu allen Zeiten politisch fungiert, in dem Sinne, daß sie in Abhängigkeit von den Direktiven des regierenden Zentrums die staatliche Ordnung gestaltet, entfaltet, verteidigt und gefestigt haben. Die Untersuchung Mont' Alvernes trennt Geschichte und Gegenwart. Der erste Teil der Arbeit behandelt drei historisch unterscheidbare Entwicklungsphasen der brasilianischen Justiz: die Anfangsphase der Justiz in der portugiesischen Kolonie Brasilien (17./18 Jahrhundert), die Phase der Imperialjustiz (19. Jahrhundert) und die Phase der Justiz in der Ersten sog. Alten Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien (1889-1930). Das erste Kapitel über die "Justizfunktion im
Kolonialstaat" beschreibt das Tribunal de Relação
da Bahia als politisches Organ, das als hoheitlicher Repräsentant
der portugiesischen Krone fungierte. Mont' Alverne zeigt, wie es in
Portugal ausgebildeten Richtern gelang, die Justizfunktion in der damaligen
Hauptstadt der Kolonie São Salvador da Bahia de Todos Santos
zu konstituieren, die politischen Interessen der Krone gegenüber
den konkurrierenden Machtansprüchen von Gouverneur, Kirche, Großgrundbesitz
und Handelshäusern zu wahren, die Hoheitsansprüche der portugiesischen
Krone gegenüber Autonomiebestrebungen und gewaltsamen Aufstandsbewegungen
durchsetzen. Zum anderen wird beschrieben, wie die Richterschaft sich
durch Heirat und politische Bindungen in die koloniale Gesellschaft
integriert hat und zwangsläufig in Loyalitätskonflikt geraten
ist, mit erodierenden Folgen für die Justizfunktion: die durch
interne wie externe Bindungen der Richterschaft gesicherte Gerichtshoheit
der Krone in der Kolonie verlor in dem Maße an Durchsetzungskraft,
in welchem sie den korrumpierenden Versuchungen seitens der ansässigen
wirtschaftlichen und politischen Oligarchien in der Kolonie erlag. Der nachfolgende konstitutionelle Wendepunkt, die Ausrufung der Republik im Jahre 1889, zwang die Justiz zu einer neuen Standort- und Funktionsbestimmung. Als Vorreiter erwies sich das neu geschaffene Supremo Tribunal Federal, das in den spezifischen Machtkämpfen der Republik zwischen den Präsidenten des Bundes und den Gouverneuren an der Spitze der neu geschaffenen Landesstaaten in charakteristischer Weise Stellung bezog. Die Analysen seiner Habeas-Corpus-Rechtsprechung zeigen das Gericht als Hüter der diktatorialen Republik positivistischer Prägung. Das höchste Organ der Justiz entschied, wie Mont' Alverne nachweist, regelmäßig zugunsten der präsidentialen Regierungsmacht und gegen die föderative Machtkonkurrenz sowie bei Gelegenheit auch gegen das seine demokratischen Grundrechte einfordernde Volk. Der zweiter Teil der Untersuchung ist ausschließlich
der Frage nach dem spezifischen Verhältnis von Justiz und Staat
im gegenwärtigen Brasilien gewidmet. Sie wird anhand einer eingehenden
Analyse der Haltung des Supremo Tribunal Federal in Grundrechts- und
Organstreitigkeiten untersucht. Ausgegangen wird von der Frage, ob mit
dem demokratischen Wandel Brasiliens und seiner Festschreibung in der
Verfassung von 1988 auch ein entsprechender Bewußtseinswandel
der Justiz eingesetzt hat. Die Antwort sucht Mont' Alverne im Wege der
Exposition einer Auswahl von Entscheidungen des Gerichtes samt Begründungen
und erklärenden Kontextmaterialien zu Interjunktions- und Sicherungsmandatsverfahren,
weil beide Verfassungsprozeßinstitute als entscheidende demokratische
Errungenschaften der neuen Verfassung gelten. Die staatsloyale Haltung des Gerichts kommt auch in den sog. Sicherungsmandatsverfahren zum Ausdruck. Beim Sicherungsmandat ("mandado de segurança") handelt es sich um einen schnellen Prozeßbehelf, der auch präventiv zur Sicherung einforderbarer und garantierter Rechtspositionen gegen beeinträchtigende Akte der öffentlichen Gewalt beantragt werden kann. Die Arbeit untersucht das Entscheidungsverhalten des Gerichts im hochpolitischen Kontext, nämlich in Fällen der Anrufung durch Verfassungsorgane in Streitigkeiten über Formfragen bei der Durchführung parlamentarischer Amtsenthebungsverfahren gegen Staatspräsidenten (Präsidentenanklage wegen sog. Verantwortungsstraftaten gem. Art. 85 BVerf.). Als Erkenntnisquellen für die Untersuchung dienen dem Verfasser die veröffentlichten Urteilstexte des Gerichts, biographische Hintergrundmaterialien sowie die Kommentarliteratur zu Sicherungsmandatsbegehren im Zusammenhang mit den beiden aufsehenerregenden Impeachmentverfahren gegen die ehemaligen Staatspräsidenten Sarney und Collor de Mello. Auch in diesen Fällen kommt Mont' Alverne zu dem allgemeinen Ergebnis, daß das Gericht im Streit der Verfassungsorgane loyal im Sinne der eindeutigen Erwartungen des politischen Machtzentrums entschieden hat. Die Tatsache, daß Richtermacht in beiden Fällen die obwaltende „Staatsräson" durchgesetzt hat, erklärt Mont'Alverne aus der biographisch nachweisbaren ideologischen Verflechtung der Verfassungsrichter mit dem politischen System und aus ihrem etatistischen Rollenverständnis. Für das soziologische Resultat aller Untersuchungen resumiert Mont' Alverne als Kontinuum der brasilianischen Justizgeschichte die politisch konformistische etatistische Justizfunktion, bedingt durch ein symbiotisches Verhältnis der Justiz mit dem starken Staat. In allen Epochen der politischen Geschichte Brasiliens hat das höchstrichterliche Bewußtsein auf Seiten der Staatsraison der Regierenden und der tragenden Oligarchien gestanden. Ein Vergleich des brasilianischen mit dem deutschen Kontext erscheint in zwei Hinsichten als lohnend. Was Mont' Alverne im Hinblick auf die Entwicklung der Justizfunktion in Brasilien erarbeitet hat, weckt in Deutschland Erinnerungen an die eigene wechselvolle und von Rückschlägen begleitete Geschichte der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Insoweit darf die brasilianische Empirie als Ergänzung deutscher Erfahrungen herangezogen werden. Politische Problemlagen und Verhinderungsstrukturen von rechtsstaatlichen Entwicklungen der Justiz weisen deutliche Parallelen auf. Darüber hinaus sensibilisiert die Arbeit Mont' Alvernes
für spezifische Fragen der interkulturellen Rechtsvergleichung,
hier für die Frage nach der Eigenart resp. Andersartigkeit des
lateinamerikanischen Funktionsverständnisses von Justiz. Mit dieser
Frage wird unbekanntes Land betreten, in welchem an europäischen
Maßstäben orientierte Justizverständnisse keine Geltung
beanspruchen können. Schon der formale Rechtsvergleich wie etwa
der justizbezogene Verfassungsvergleich geht ins Leere. Bezeichnend
ist, daß man die gewohnten verfassungsrechtlichen Gewährleistungen
der rechtsprechenden Gewalt, der richterlichen Unabhängigkeit und
der richterlichen Bindung an Gesetz und Recht in brasilianischen Verfassungstexten
ebenso vergeblich sucht wie Konkretisierungen des Gewaltenteilungsprinzip
oder Rechtsschutz- und Rechtswegegarantien. Brasiliens Rechtsgeschichte
hat keine Kämpfe um die Unabhängigkeit der Justiz gekannt.
Auch in der Praxis geht die brasilianische Justiz andere Wege, die äußerlich
durch aufwendigen Formalismus, überlange Verfahren, auch prozedurale
Unzugänglichkeit der Justiz und Intransparenz der gerichtlichen
Entscheidungen gekennzeichnend sind. Die brasilianische Justiz folgt
eigenen Maßstäben und Regelwerken, in deren Kontext die institutionelle
richterliche Unabhängigkeit ein bestenfalls verbales Dasein fristet.
Wer immer diesen offenen Fragen der lateinamerikanistischen Rechtsvergleichung
nachgeht, dem bietet die Untersuchungen von Martonio Mont' Alverne ein
reiches geschichtliches Material und zutreffende Deutungen. Terminologische Vorbemerkung Einleitung in Fragestellung und Zielsetzung der Arbeit 1. TEIL: JUSTIZ UND STAAT IM HISTORISCHEN BRASILIEN I. Die Justizfunktion in der portugiesischen Kolonie
Brasilien: Das Obergericht von Bahia (Tribunal de Relação
da Bahia) II - Die Justizfunktion im Kaiserreich Brasilien III. Die Justizfunktion in der Alten Republik: der Oberste
Bundesgerichtshof (Supremo Tribunal Federal) Exkurs: Führungspersönlichkeiten des Obersten Bundesgerichtshofs: Die Richter Pedro Lessa und Enéas Galvão
2. TEIL: DIE JUSTIZFUNKTION IN DER BRASILIANISCHEN REPUBLIK IV. Der Oberste Bundesgerichtshof - Supremo Tribunal Federal
- als oberstes Justizorgan in der demokratischen Republik der Bundesverfasung
VI. Die Justizfunktion im Licht der Entscheidungen zum
Sicherungsmandat (mandado de segurança) bei Amtsenthebungsverfahren
gegen Staatspräsidenten VII. Die Justizfunktion in Brasilien - eine Bilanz Zeittafel
|
|
Brasil
- Alemanha
[ Homepage
] - [ Vereinigung
] - [ Mitteilungen
] - [ Publikationen
] - [ Tagung
] - [ Mitglieder
] - [ Anwälte
] - [ Links
] Deutschland - Brasilien
Deutsch-Brasilianische Juristenvereinigung e.V., Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück, Germany -- © 1999-2012 -- Kontakt |